Interessengemeinschaft Hertingen

Mit den Ortschaftsräten wurden in der Gemeinde Bad Bellingen im Jahr 1994 auch die eigenständige Kompetenzen der Ortsteile abgeschafft.

Vor der Abschaffung waren dem Ortschaftsrat durch die Hauptsatzung der Gemeinde folgende Angelegenheiten übertragen, über die er selbständig anstelle des Gemeinderates entscheiden konnte:

1. über die Ausgestaltung und Benutzung von folgenden Einrichtungen
- der Kultur- und Sportpflege
- der Grünanlagen
- des Friedhofs und der Leichenhalle
- der Kinderspielplätze und des Kindergartens
- der Turnhalle mit Nebenanlagen
2. die Angelegenheit der selbständigen Abteilungen der Gemeindefeuerwehr
3. die Angelegenheit der örtlichen Vereine
4. die Pflege des Ortsbildes
5. die Jagd-, Weide- und Fischpacht
6. die Reb- und Feldhut

Der Ortsvorsteher vertrat den Bürgermeister ständig beim Vollzug der Beschlüsse des Ortschaftsrates und bei der Leitung der örtlichen Verwaltung. Die Hauptsatzung der Gemeinde nannte unter anderem folgende Vertretungsangelegenheit:
- Entscheidung über die Benutzung gemeindeeigener Räume im jeweiligen Ortsteil.


Zur Information:
Am 05.03.2014 hat uns Herr Hauptamtsleiter Hubert Maier von der Gemeindeverwaltung Bad Bellingen freundlicherweise darauf hingewiesen, dass es uns nicht erlaubt ist, das Wappen von Hertingen für Anzeigen und sonstige Veröffentlichungen zu benutzen.

Da das Hertinger Wappen aus dem Titel-Foto unserer Website entfernt werden musste, haben wir uns ein Logo erstellt, das unsere freundliche Gesinnung etwas besser zum Ausdruck bringen soll:
             

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