Interessengemeinschaft Hertingen
Mit den Ortschaftsräten wurden in der Gemeinde Bad Bellingen im Jahr 1994 auch die eigenständige Kompetenzen der Ortsteile abgeschafft. Vor der Abschaffung waren dem Ortschaftsrat durch die Hauptsatzung der Gemeinde folgende Angelegenheiten übertragen, über die er selbständig anstelle des Gemeinderates entscheiden konnte:
Der Ortsvorsteher vertrat den Bürgermeister ständig beim Vollzug der Beschlüsse des Ortschaftsrates und bei der Leitung der örtlichen Verwaltung. Die Hauptsatzung der Gemeinde nannte unter anderem folgende Vertretungsangelegenheit: Zur Information: Da das Hertinger Wappen aus dem Titel-Foto unserer Website entfernt werden musste, haben wir uns ein Logo erstellt, das unsere freundliche Gesinnung etwas besser zum Ausdruck bringen soll:
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